Ihr Prüf-Partner

Ihre Konformitäts­bestätigung – von echten Wirtschafts­prüfern.

SBM Comply ist keine reine Software-Firma. Ihre Bescheinigung wird durch die persönlich bestellten Wirtschaftsprüfer der Schnetz · Buchmann · Michele GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Ravensburg erstellt.

S.B.M. – Schnetz · Buchmann · Michele
Ravensburg
·
seit 1991
·
20+ Mitarbeitende
Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Schnetz · Buchmann · Michele, Ravensburg
Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Schnetz · Buchmann · Michele, Ravensburg
Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Schnetz · Buchmann · Michele, Ravensburg

Schnetz. Buchmann. Michele.

Persönlich bestellte Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Warum das wichtig ist

Reine Software bestätigt keine Konformität.

Ein Tool ersetzt keinen Prüfer. § 39 BSIG, EU-KI-Verordnung oder Ähnliches – wo Gesetz oder Regulatorik einen unabhängigen Nachweis fordern, reicht keine Software allein. Compliance-Tools schaffen die Grundlage. Den prüfungsfesten Bericht, der bei Behörden, Aufsicht und Geschäftspartnern zählt, stellt nur ein zugelassener Wirtschaftsprüfer aus. Wir verbinden beides: die digitale Vorbereitung und das unabhängige Prüfungsurteil.

Berufsständisch regulierte Prüfungsdienstleistung

Die im Rahmen unserer Plattform erteilten Prüfungsbestätigungen werden ausschließlich durch zugelassene Wirtschaftsprüfer nach IDW PS 980 n.F. verantwortet und unterzeichnet. Sie erfüllen die Anforderungen an unabhängige Nachweise nach der NIS-2-Richtlinie, Art. 43 KI-VO sowie gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.

Vorbereitung und Prüfung getrennt

Die Plattform unterstützt Sie bei Dokumentation und Evidenz. Die Prüfung und die Bescheinigung verantwortet der Wirtschaftsprüfer unabhängig – getrennt von der Erstellung (Selbstprüfungsverbot). So bleibt das Prüfungsurteil belastbar.

Ein Ansprechpartner

Im Tarif „Begleitete Erstellung“ bekommen Sie eine namentlich benannte Person bei SBM – kein Ticket-System, keine Chatbot-Schleifen. Telefonisch erreichbar zu deutschen Geschäftszeiten, spricht Ihre Sprache und kennt Ihre Branche.

Leistungen der Kanzlei

Was SBM Kanzlei für Sie prüft und bestätigt.

NIS-2-Prüfung & Nachweis (Art. 21 NIS-2-RL)

Prüfung der Risikomanagement-Maßnahmen nach Art. 21 NIS-2-Richtlinie (Incident-Response, Lieferkette, Schulungen, Technik). Für KRITIS-Betreiber: der gesetzlich geforderte Nachweis der Cybersicherheit. Für übrige Pflichtige: unabhängige Prüfbescheinigung durch den Wirtschaftsprüfer.

EU-KI-Verordnung – Konformitätserklärung (Art. 47)

Für Hochrisiko-KI-Systeme: Technische Dokumentation (Annex IV), Qualitätsmanagement-System (Art. 17), menschliche Aufsicht (Art. 14), Bias-Audit-Nachweis.

ISO 27001 & ISO 42001 – Readiness & Vorprüfung

Verfügbar: Gap-Assessment, Evidence-Sammlung und internes Audit zur Zertifizierungsreife – Ihre NIS2- und KI-Verordnungs-Arbeit zahlt direkt ein. Die akkreditierte Zertifizierung erteilt eine Zertifizierungsstelle (TÜV, DEKRA, DQS); SBM bereitet Sie darauf vor und attestiert die Readiness – unabhängig.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Etablierte Praxis der Kanzlei – relevant für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden. ESRS-konforme Berichte, Wesentlichkeitsanalyse, Limited Assurance.

IT-Prüfung nach IDW PS 860 (oder projektbegleitend nach IDW PS 850)

Klassische IT-Prüfung – IKS, Datenschutz, IT-Sicherheit. 30+ Jahre Praxis. Basis aller technischen Prüfungen, auf der die NIS-2- und KI-Verordnung-Prüfungen aufsetzen.

Wirtschafts- und Steuerberatung

Mittelstandsfokus seit 1991: Jahresabschluss, Konzernabschluss, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung. Vollservice unter einem Dach.

Zusammenarbeit

Software bereitet vor, der Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Beide Wege – Self-Service und Begleitete Erstellung – laufen über dieselbe technische Plattform. Der Unterschied liegt darin, wie viel die Kanzlei für Sie übernimmt.

1

Onboarding

Self-Service

Sie beantworten die 10-Punkte-Erstprüfung (Readiness-Check) selbst.

Begleitet

Wir führen das Onboarding-Gespräch (30 min) und füllen die Erstprüfung für Sie aus.

2

Richtlinien und Evidenz

Self-Service

Sie erstellen Ihre Richtlinien geführt über strukturierte Vorlagen. Evidenz laden Sie selbst hoch.

Begleitet

Wir begleiten die Erstellung Ihrer Richtlinien und sammeln Evidenz über automatische Konnektoren (Entra, M365, Azure).

3

Laufender fachlicher Austausch

Self-Service

Im Self-Service nicht enthalten.

Begleitet

Inklusive – regelmäßiger Review-Call mit Ihrem dedizierten Ansprechpartner bei SBM Kanzlei.

4

Audit-Pack und Bescheinigung

Self-Service

Ein Klick erzeugt das Audit-Pack-ZIP. Ihr Auditor (intern oder extern) prüft und unterschreibt.

Begleitet

SBM Kanzlei prüft das Audit-Pack, stellt die Bescheinigung aus und übergibt sie Ihnen – mit Stempel und Unterschrift eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers.

5

Incident und laufender Betrieb

Self-Service

Bei einem Vorfall entnehmen Sie die notwendigen Informationen und Verweise auf das BSI-Meldeportal unserer Informationsseite.

Begleitet

Bei Vorfall: Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und den Meldefristen nach Art. 23 NIS-2-Richtlinie. Die eigentliche Meldung erfolgt durch Sie im BSI-Meldeportal – wir beraten begleitend.

30+

Jahre Erfahrung

20+

Mitarbeitende

5

Service-Bereiche

€2,4 Mrd.

Worst-Case-Bußgeld vermeiden¹

¹ Maximales Bußgeld nach Art. 34 NIS-2-Richtlinie für ein DAX-Unternehmen (2% Konzernumsatz).

Erstgespräch direkt mit einem Wirtschaftsprüfer.

30 Minuten, kostenlos, in Ihrer Sprache. Wir prüfen Ihre NIS-2- und KI-Verordnung-Betroffenheit und sagen Ihnen ehrlich, welcher Tarif zu Ihnen passt – auch wenn das „keiner“ ist.

Bei Bedarf vor Ort in Ravensburg, sonst Microsoft Teams oder Telefon