SBM Comply ist keine reine Software-Firma. Ihre Bescheinigung wird durch die persönlich bestellten Wirtschaftsprüfer der Schnetz · Buchmann · Michele GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Ravensburg erstellt.



Schnetz. Buchmann. Michele.
Persönlich bestellte Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Ein Tool ersetzt keinen Prüfer. § 39 BSIG, EU-KI-Verordnung oder Ähnliches – wo Gesetz oder Regulatorik einen unabhängigen Nachweis fordern, reicht keine Software allein. Compliance-Tools schaffen die Grundlage. Den prüfungsfesten Bericht, der bei Behörden, Aufsicht und Geschäftspartnern zählt, stellt nur ein zugelassener Wirtschaftsprüfer aus. Wir verbinden beides: die digitale Vorbereitung und das unabhängige Prüfungsurteil.
Die im Rahmen unserer Plattform erteilten Prüfungsbestätigungen werden ausschließlich durch zugelassene Wirtschaftsprüfer nach IDW PS 980 n.F. verantwortet und unterzeichnet. Sie erfüllen die Anforderungen an unabhängige Nachweise nach der NIS-2-Richtlinie, Art. 43 KI-VO sowie gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.
Die Plattform unterstützt Sie bei Dokumentation und Evidenz. Die Prüfung und die Bescheinigung verantwortet der Wirtschaftsprüfer unabhängig – getrennt von der Erstellung (Selbstprüfungsverbot). So bleibt das Prüfungsurteil belastbar.
Im Tarif „Begleitete Erstellung“ bekommen Sie eine namentlich benannte Person bei SBM – kein Ticket-System, keine Chatbot-Schleifen. Telefonisch erreichbar zu deutschen Geschäftszeiten, spricht Ihre Sprache und kennt Ihre Branche.
Prüfung der Risikomanagement-Maßnahmen nach Art. 21 NIS-2-Richtlinie (Incident-Response, Lieferkette, Schulungen, Technik). Für KRITIS-Betreiber: der gesetzlich geforderte Nachweis der Cybersicherheit. Für übrige Pflichtige: unabhängige Prüfbescheinigung durch den Wirtschaftsprüfer.
Für Hochrisiko-KI-Systeme: Technische Dokumentation (Annex IV), Qualitätsmanagement-System (Art. 17), menschliche Aufsicht (Art. 14), Bias-Audit-Nachweis.
Verfügbar: Gap-Assessment, Evidence-Sammlung und internes Audit zur Zertifizierungsreife – Ihre NIS2- und KI-Verordnungs-Arbeit zahlt direkt ein. Die akkreditierte Zertifizierung erteilt eine Zertifizierungsstelle (TÜV, DEKRA, DQS); SBM bereitet Sie darauf vor und attestiert die Readiness – unabhängig.
Etablierte Praxis der Kanzlei – relevant für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden. ESRS-konforme Berichte, Wesentlichkeitsanalyse, Limited Assurance.
Klassische IT-Prüfung – IKS, Datenschutz, IT-Sicherheit. 30+ Jahre Praxis. Basis aller technischen Prüfungen, auf der die NIS-2- und KI-Verordnung-Prüfungen aufsetzen.
Mittelstandsfokus seit 1991: Jahresabschluss, Konzernabschluss, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung. Vollservice unter einem Dach.
Beide Wege – Self-Service und Begleitete Erstellung – laufen über dieselbe technische Plattform. Der Unterschied liegt darin, wie viel die Kanzlei für Sie übernimmt.
Self-Service
Sie beantworten die 10-Punkte-Erstprüfung (Readiness-Check) selbst.
Begleitet
Wir führen das Onboarding-Gespräch (30 min) und füllen die Erstprüfung für Sie aus.
Self-Service
Sie erstellen Ihre Richtlinien geführt über strukturierte Vorlagen. Evidenz laden Sie selbst hoch.
Begleitet
Wir begleiten die Erstellung Ihrer Richtlinien und sammeln Evidenz über automatische Konnektoren (Entra, M365, Azure).
Self-Service
Im Self-Service nicht enthalten.
Begleitet
Inklusive – regelmäßiger Review-Call mit Ihrem dedizierten Ansprechpartner bei SBM Kanzlei.
Self-Service
Ein Klick erzeugt das Audit-Pack-ZIP. Ihr Auditor (intern oder extern) prüft und unterschreibt.
Begleitet
SBM Kanzlei prüft das Audit-Pack, stellt die Bescheinigung aus und übergibt sie Ihnen – mit Stempel und Unterschrift eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers.
Self-Service
Bei einem Vorfall entnehmen Sie die notwendigen Informationen und Verweise auf das BSI-Meldeportal unserer Informationsseite.
Begleitet
Bei Vorfall: Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und den Meldefristen nach Art. 23 NIS-2-Richtlinie. Die eigentliche Meldung erfolgt durch Sie im BSI-Meldeportal – wir beraten begleitend.
30+
Jahre Erfahrung
20+
Mitarbeitende
5
Service-Bereiche
€2,4 Mrd.
Worst-Case-Bußgeld vermeiden¹
¹ Maximales Bußgeld nach Art. 34 NIS-2-Richtlinie für ein DAX-Unternehmen (2% Konzernumsatz).