Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Self-Service-Nutzung der Plattform „SBM Comply“
1. Vertragspartner und Gegenstand
Vertragspartnerin ist die Schnetz · Buchmann · Michele GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend „Kanzlei“). Gegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Software „SBM Comply“ zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Die technische Bereitstellung erfolgt durch die 47Nord Media GmbH als Auftragsverarbeiterin.
Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.
2. Leistungsumfang
Die Lizenz wird modulweise überlassen:
- EU-KI-Verordnung — Verordnung (EU) 2024/1689, 149 € netto im Monat
- NIS2 inkl. EU-KI-Verordnung — NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555, 249 € netto im Monat
- ISO 42001 Vorbereitung — ISO/IEC 42001, 199 € netto im Monat
Abgrenzung. Die Software unterstützt bei der Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Compliance-Anforderungen. Sie erzeugt Entwürfe und Dokumentation sowie einen maschinell abgeleiteten Vorschlag für ein Prüfungsurteil. Sie ersetzt keine Prüfung und kein Prüfungsurteil; eine Prüfungsleistung im Sinne der Berufsordnung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und wird gesondert beauftragt.
Mitwirkung des Kunden. Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereit, benennt eine verantwortliche Ansprechperson, hält Zugangsdaten geheim und meldet deren Verlust unverzüglich. Die inhaltliche Richtigkeit der von ihm erfassten Angaben liegt beim Kunden; erzeugte Entwürfe sind vor Verwendung durch ihn zu prüfen und freizugeben.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Module stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde richtet eine Anfrage an die Kanzlei; diese übersendet den Lizenzvertrag. Der Vertrag kommt mit dessen beiderseitiger Unterzeichnung zustande; anschließend wird der Zugang freigeschaltet. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Lizenzvertrages. Eine Zahlung über die Plattform findet nicht statt.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt durch die Kanzlei per Rechnung; bei jährlicher Zahlungsweise entfallen zwei Monatsbeiträge. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen kann der Zugang bis zum Ausgleich gesperrt werden; die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt, und die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten.
Die Vergütung kann zum Ende einer Laufzeit angepasst werden. Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; er kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Anpassungszeitpunkt kündigen.
5. Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist in Textform über die Einstellungen im Konto zu erklären; der Eingang wird mit Zeitstempel dokumentiert.
6. Nach Vertragsende
Nach Vertragsende bleibt der Zugang für 30 Tage lesend bestehen, damit die Dokumentation als Audit-Pack exportiert werden kann. Danach wird der Zugang gesperrt und die Änderungshistorie anonymisiert. Die übrige Dokumentation wird gesperrt aufbewahrt, solange gesetzliche oder berufsrechtliche Pflichten bestehen, und nach Ablauf der Fristen gelöscht. Eine vollständige Löschung vor Fristablauf erfolgt auf Verlangen nach Art. 17 DSGVO, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
7. Verfügbarkeit
Angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Es handelt sich um einen Zielwert; eine zugesicherte Eigenschaft oder eine Vertragsstrafe ist damit nicht verbunden.
Nicht in die Berechnung fallen angekündigte Wartungsarbeiten, Ausfälle bei Vorleistern sowie Zeiten, in denen die Nutzung aus Gründen unterbleibt, die der Kunde zu vertreten hat. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie eine Unterbrechung erwarten lassen, mindestens fünf Werktage vorher in Textform angekündigt.
8. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird unbeschränkt gehaftet. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gehaftet — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die im betreffenden Vertragsjahr gezahlte Nettovergütung.
Für den Verlust von Daten wird nur in dem Umfang gehaftet, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Auftragsverarbeiter der Kanzlei.
Unbeschadet der vorstehenden Absätze gilt: Die Software erzeugt Entwürfe und einen maschinell abgeleiteten Urteilsvorschlag. Deren Prüfung und Freigabe obliegt dem Kunden (Ziffer 2); für Entscheidungen, die er auf dieser Grundlage trifft, wird im Rahmen der vorstehenden Absätze 1 bis 3 gehaftet.
9. Datenschutz und Berufsgeheimnis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Berufsgeheimnisse im Sinne des § 203 StGB werden besonders geschützt; alle mitwirkenden Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ravensburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bis zum Wirksamwerden kann der Kunde den Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 4. August 2026.